FAQ zur EU-BauProduktenverordnung
Was hat die EU-BauPVo (EU-CPR) mit Kabeln zu tun?
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) der Europäischen Union hat das Ziel, die Sicherheit und Umweltschutz von Häusern und öffentlichen Gebäuden zu verbessern, besonders im Hinblick auf:
- Brandschutz
- Feuerbeständigkeit
- Freisetzung von Gefahrstoffen
Seit dem 01.07.2017 fallen auch bestimmte Kabel und Leitungen unter die EU-BauPVo.
Auf Englisch heißt die Verordnung Construction Products Regulation (EU-CPR).
Die EU-BauPVo gilt im europäischen Raum, d.h. in der EU, die Schweiz hat sich angeschlossen.
Für welche Kabel gilt die EU-BauPVo?
Die EU-BauPVo gilt für alle Kabel und Leitungen, die:
- dauerhaft fest verlegt im Bauwerk oder Teilen davon installiert werden (auch unter Putz oder in Schächten)
- für dauerhaften Einbau im Gebäude bestimmt sind
- deren Leistung sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt
- für die es harmonisierte Normen auf der Grundlage der EU-BauPVo gibt
Dies sind sämtliche Energie- und Kommunikationskabel und –leitungen, siehe z.B. EN 50575.
Nicht unter die EU-BauPVo fallen:
- Kabel innerhalb von Maschinen
- flexible Kabel zu Geräten, Leuchten oder Maschinen
- die unter die Maschinenrichtlinie fallen
- für Aufzüge
- im industriellen Einsatz
- flexible Leitungen mit Steckverbindungen
- Patchkabel
- die absehbar temporär installiert werden
- Kabel, die nicht für dauerhaften Einbau im Gebäude bestimmt sind
- Kabel mit Funktionserhalt (harmonisierte Norm nicht vorhanden)
- Ausnahmen nach EN 50575, z. Sicherheitskabel für Brandmeldung, Alarm, Wegweiser, Löschanlagen
Was ist mit Lagerware?
Kabel und Leitungen ohne Kennzeichnung nach EU-BauPVo, die bereits vor dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung gehandelt und eingebaut werden.
Wie sind Kabel nach EU-BauPVo zu erkennen?
Für Kabel und Leitungen, die unter die EU-BauPVo fallen, wird eine Klassifizierung vorgenommen. Dies bedingt erneute Brandprüfungen.
Alle betreffenden Kabel und Leitungen sind mit einem CE-Kennzeichen und der Klassifizierung gekennzeichnet (z.B. Eca C). An den Trommeln oder der Verpackung ist ein entsprechendes CE-Kennzeichnungs-Label angebracht.
Kennzeichnungs-Labels müssen bis zum Endabnehmer mitgeliefert werden. Die dazugehörende Leistungserklärung wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt, muss jedoch nicht immer beigefügt werden.
Laut deutscher Musterbauordnung (MBO) ist auf Baustellen während der Installation die Leistungserklärung bereitzuhalten.
Welche Klassifizierungen gibt es und für welchen Anwendungsbereich?
Es gibt Klassifizierungen von Aca bis Fca, höchste bis niedrigste Klassifizierung.
Dazu gibt es jeweils Vorgaben über:
- Flammausbreitung
- Wärmeentwicklung
- Rauch
- brennende Tropfen
- Korrosivität.
Je nach Sicherheitsbedarf im Gebäude werden Kabel und Leitungen der vorgegebenen Klassifizierung verwendet.
Dieses regeln nationale Vorschriften der europäischen Mitgliedsstaaten. Verbindliche Vorschriften in Deutschland gibt es noch nicht.
Zurzeit gibt es Vorschläge des ZVEI, die Eingang in die Neufassungen der Errichtungsvorschriften finden.
Das Baurecht macht aktuell keine Vorgabe, es sind normal entflammbare Kabel gefordert, entsprechend Klasse Eca.
Was ist mit den bisherigen Kabel- und Leitungsnormen?
Die bisherigen Normen und Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit müssen weiterhin beachtet werden.
Die EU-BauPVo gilt zusätzlich und berücksichtigt bei Kabeln und Leitungen ausschließlich das Verhalten im Brandfall.
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