Berechnung des Metallzuschlags
Der Verkaufspreis von Kabeln und Leitungen bezieht sich aufgrund schwankender Metallpreise (Börsennotierungen,
z.B. DEL*-Notierung bei Kupfer) im Allgemeinen auf Basis-Preise, d.h. es wird eine Verkaufsbasis mit festgelegten
Metallpreisen definiert. Branchenüblich ist je nach Kabel- oder Leitungstype bei Kupfer:
Kupferbasis: 150,– EUR/100 kg (flexible Leitungen)
100,– EUR/100 kg (Fernmeldekabel und -leitungen)
0,– EUR/100 kg (Starkstromkabel) = “Hohlpreis"
Der Kupferzuschlag wird nach folgender Gleichung berechnet:
Kupferzuschlag in EUR/km = Kupferzahl in kg/km X ((DEL + 1% Bezugskosten) - Kupferbasis in EUR/100 kg / 100)
*DEL (Deutsches Elektrolytkupfer für Leitzwecke) = nationale Börsenotierung für 99,5%-iges reines Kupfer in EUR/100 kg (Tageskurs)
Beispiel:
CC-Steuerleitung JZ 25 G 1,5mm2 (Art.-Nr. 110 0015 025)
Kupferzahl = 360 kg/km
DEL = 554 EUR/100 kg von Tag, Monat, Jahr
Kupferbasis = 150 EUR/100 kg
Dies ergibt einen Kupferzuschlag in EUR/km = 360 X ((554+5,54)-150) / 100 = 1474,34 EUR/km
In gleicher Weise wird Aluminium, Silber, Gold und Blei bezogen auf eine Tagesnotierung berechnet.
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